Vergabeordnung

 
Die Vergabeordnung der Erzdiözese Freiburg dient der Einführung verbindlicher Regelungen bei der Vergabe von Aufträgen nach § 20 Haushaltsordnung. Ausgenommen hiervon sind Vergaben im Bereich Bau- und Immobilienmanagement. Der Beschaffungsprozess beschreibt diese verbindlichen Regeln für die Beschaffungen von unselbständigen Einrichtungen der Erzdiözese Freiburg.
 
Im Rahmen eines Bestellwerts von weniger als 10.000 Euro inkl. Umsatzsteuer (USt) kann der Beschaffungsvorgang ohne Verwendung des Formular Bedarfsanforderung (BANF), in Übereinstimmung mit den Kriterien und Anforderungen der Vergabeordnung vollzogen und der Auftrag erteilt bzw. die Beschaffung getätigt werden.
Bei Beschaffungsvorgängen ab einem Bestellwert von mehr als 10.000 Euro inkl. USt. ist das Formular Bedarfsanforderung (BANF) zu verwenden. Dieses ist hier verfügbar sowie unter Intrexx>Dokumente>Prozessdokumentation. Dort findet sich auch der Beschaffungsprozess und die Prozessbeschreibung.
 
Eine Hilfestellung unterstützt beim Ausfüllen der Bedarfsanforderung und beim weiteren Ablauf nach dem Bestellvorgang. Sie bezieht sich auf die Prozessbeschreibung des Beschaffungsprozesses.
 

Fragen und Antworten zur Vergabeordnung

 
Die Ordnung zur nachhaltigen Beschaffung befindet sich derzeit noch in Erstellung und ist noch nicht verabschiedet.
 
Eine einfache Lese-Anwendungshilfe wurde von der Stabstelle Kommunikation und Medien erstellt und kann auf dieser Seite unter "Dokumente Vergabeordnung" abgerufen werden.
 
Eine Gesamtübersicht der Rahmenverträge kann im Intrexx – Dokumente abgerufen werden. Die Übersicht der Rahmenverträge kann zudem jederzeit beim Referat Vergabe- und Beschaffungsmanagement angefordert werden. Die Anfrage stellen Sie bitte schriftlich an einkauf@ordinariat-freiburg.de.
 
Die Bedarfsanforderungen finden Sie auf dieser Seite unter "Dokumente Vergabeordnung". 
Die Prozessbeschreibung können Sie im Intrexx unter Dokumente>Prozessdokumentation nachlesen. Dort findet sich auch die Vergabeordung und die Bedarfsanforderung.
 
Die Bedarfsanforderung (BANF) muss bei Bestellungen von mehr als 10.000  EUR (brutto) im Vorfeld vollständig ausgefüllt werden.
Eine Hilfestellung zum Ausfüllen der Bedarfsanforderung finden Sie auf dieser Seite unter "Dokumente Vergabeordnung".
 
Die Vergabeordnung ist am 01.03.2021 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Körperschaft Erzdiözese Freiburg.
  
Ansprechpartner
Leitung Referat Vergabe- und Beschaffungsmanagement
  
Dokumente Vergabeordnung

09.03.2022 09:33

09.03.2022 16:01

09.03.2022 15:54

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